Normalerweise spielt es keine Rolle, welcher der beiden Ehegatten die Scheidung einreicht. Derjenige, der "Erster" ist hat davon keine Vorteile und der "zweite" keine Nachteile. Es muss also keinen Wettlauf zum Gericht geben.
Eine Ausnahme gilt, wenn nur einer der beiden Eheleute Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskosthilfe hat und der andere sich im Scheidungsverfahren nicht durch einen Anwalt vertreten lassen will. Dann sollte derjenige mit dem Anspruch auf staatliche Kostenunterstützung die Scheidung einreichen. Dadurch verbilligt sich das Verfahren.
Hier erhalten Sie einen Überblick über das Scheidungsverfahren
Hier finden Sie unseren Ratgeber Scheidung
Die wichtigsten Begriffe
Trennung, Trennungsjahr, Scheidung, Kosten einer Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögen bei Scheidung, Ehevertrag, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht, Umgang mit den Kindern, Ehewohnung
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